Unsere Schule
Vereinbarungen

Hausordnung

Präambel
Das Zusammenleben in der Schule erfordert, dass alle gegenseitig aufeinander Rück-sicht nehmen. Diese Hausordnung hat das Ziel, die wichtigsten Grundsätze in der Schule festzulegen, damit sich alle hier wohlfühlen können. Gesetzliche Vorschriften, behördliche Richtlinien und Anordnungen der Schule in Aus-nahmesituationen sind dadurch nicht berührt.

  1. Betreten und Verlassen des Schulgeländes
    a) Betreten des Schulgeländes Das Schulgelände darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke betreten werden. Für betriebsfremde Personen ist eine Anmeldung beim Hausmeister oder im Schulbüro erforderlich.
    b) Verlassen des Schulgeländes Das Verlassen des Schulgeländes ist für die Lernenden in der Hamburger Richtlinie über das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen und Freistunden geregelt.
  2. Parkplatz und Fahrradhof
    Zur Vermeidung von Unfällen darf der Parkplatz regelhaft nur von den Parkberechtig-ten betreten werden. Lernenden ist der Fußweg zu ihren Unterrichtsräumen über diesen Parkplatz am Be-ginn und Ende eines Unterrichtstages gestattet. Sie sind dabei zu besonderer Acht-samkeit auf den Parkverkehr verpflichtet. Da aus Sicherheitsgründen auf dem Schul-gelände nicht gefahren werden darf, müssen die Fahrräder auf dem Fahrradhof abgestellt werden. Dieser darf nur zum Abstellen und Abholen der Fahrräder betreten werden.
  3. Verhalten auf dem Schulgelände und in den Gebäuden
    Das allgemeine Verhalten jedes Einzelnen muss von Rücksichtnahme auf den anderen bestimmt sein. Insbesondere ist alles zu unterlassen, was andere gefährden könnte. Hierzu gehört z.B. das Werfen von Schneebällen oder das Mitbringen gefähr-licher Gegenstände wie Messer und Feuerwerkskörper. Die Mitglieder der Schulge-meinschaft bewegen sich im Gebäude langsam und leise. Das Tragen von Caps, Müt-zen und Kapuzen ist auf dem Schulgelände und im Gebäude erlaubt, aber nicht im Unterricht.
    Skateboards, Inlineskates und vergleichbare „Fortbewegungsmittel“ dürfen auf dem Schulgelände ab 14:00 Uhr ausschließlich im Rahmen der Ganztagsbetreuung unter Aufsicht benutzt werden. Die Benutzung von Fahrrädern und Rollern ist auf dem ge-samten Schulgelände zu jeder Zeit untersagt. Auf dem Schulgelände gilt das Jugendschutzgesetz. Das Rauchen, der Konsum von Alkohol sowie anderen Rauschmitteln ist untersagt.
  4. Stundenbeginn
    Eine wesentliche Bedingung für das reibungslose Zusammenleben vieler ist Pünkt-lichkeit. Deshalb sind alle zur Pünktlichkeit verpflichtet. Die Jg. 5-8 stellen sich vor dem Unterricht vor den Klassenräumen auf und werden beim Einlass in den Klassen-raum von der Lehrkraft persönlich begrüßt.
  5. Pausen
    Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte ist Folge zu leisten. In den Pausen, verlassen die Jahrgangsstufen 5 - 7 die Gebäude und halten sich draußen oder in der Mensa auf. Die Gebäude bleiben zur ruhigen Nutzung für die Jahrgangsstufen 8-13 geöffnet. Die Fach- und Klassenräume bleiben in den Pausen verschlossen. Nach der Pause begeben sich alle Lernenden zum Unterrichtsraum. Ist 10 Minuten nach Unter-richtsbeginn noch keine Lehrkraft im Unterrichtsraum erschienen, meldet die Klassen-vertretung dies im Sekretariat.
    Die Fläche hinter dem F-Gebäude und der Mensa ist kein Aufenthaltsbereich in der Pause. Ballspielen ist nur auf der ausgewiesenen Basketballfläche und hinter der Turnhalle gestattet. Den Anweisungen der Aufsichten ist jederzeit Folge zu leisten. Das Verhalten in der Mensa regelt die Mensaordnung.
  6. Sauberkeit
    Die Sauberkeit ist gemeinsame Aufgabe aller. Alle müssen ihren Teil dazu beitragen, dass Unterrichtsräume, Flure und Aufenthaltsbereiche in den Gebäuden, Toiletten und Schulhöfen in einem Zustand bleiben, bei dem sich alle wohlfühlen können und der dem Reinigungspersonal die Reinigung nicht unnötig erschwert. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zum sorgsamen Umgang mit dem Schuleigentum ver-pflichtet. Für schuldhaft verursachte Schäden haften die Verursachenden bzw. deren Sorgebe-rechtigten. Um die Reinigung der Unterrichtsräume zu erleichtern, stellen die Lernen-den nach dem letzten Unterricht im Raum die Stühle in der dafür vorgesehenen Weise auf die Tische, schließen die Fenster und übernehmen den Fegedienst.
  7. Räume
    Die Unterrichtsräume werden außerhalb des Unterrichts verschlossen gehalten. Sie dürfen von Schülerinnen bzw. Schülern in Abwesenheit der Lehrkraft nicht betreten werden. Die Personalbereiche bleiben allein den Beschäftigten vorbehalten. Die Raumnutzung durch Lehrkräfte und Lernende ist außerhalb der regulären Unter-richtszeit vorher mit dem Hausmeister abzusprechen und ggf. von der Schulleitung zu genehmigen.
  8. Genehmigungen
    Aushänge und das Verteilen von Handzetteln sowie jedweder Verkauf bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Die Nutzung der Lautsprecheranlage für Durchsagen ist nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
  9. Beurlaubungen
    In besonderen Fällen können (z.B. aus gesundheitlichen Gründen, für dringende fami-liäre Angelegenheiten, für SR-Sitzungen und in Ausnahmefällen für außerschulische Veranstaltungen) die Klassenlehrkräfte Lernende von einzelnen Unterrichtsstunden bis zu zwei Schultagen befreien, sofern eine Erledigung außerhalb der Unterrichtszeit unmöglich ist. Darüber hinaus gehende Beurlaubungen (insbesondere vor und nach unterrichtsfreien Tagen bzw. Ferienzeiten) bedürfen grundsätzlich der Genehmigung der Schulleitung. Davon unberührt bleiben erzieherische und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 49 HmbSG.
  10. Feueralarm
    Für Feueralarm gelten die besonderen Anweisungen, die in den Klassenräumen aushängen.
  11. Fundsachen
    Fundsachen sind so schnell wie möglich beim Hausmeister oder im Sekretariat abzu-geben, wo sie innerhalb von 4 Wochen abgeholt werden sollen.
  12. Mediennutzung
    Für die Nutzung von Smartphones, PCs, Laptops und anderen elektronischen Endge-räten gilt die Mediennutzungsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung oder ent-sprechende Beschlüsse der zuständigen Konferenzen.
  13. Schlussbestimmungen
    Verstöße gegen die Hausordnung können Ordnungsmaßnahmen zur Folge haben.

gez. Schulkonferenz Stadtteilschule Rissen
(Stand: 29.04.2024)

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